War­um muss ich bei ei­nem Buß­geld­be­scheid mehr be­zah­len als die ei­gent­li­che Geld­bu­ße?

Neben der festgesetzten Geldbuße bzw. dem ehemaligen Verwarnungsgeld werden in einem Bußgeldbescheid immer gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen veranschlagt. Es kann hierbei durchaus möglich sein, dass die Gebühr alleine höher ist als das ehemalige Verwarnungsgeld und dieser Umstand ist ein oftmals schwer vermittelbarer rechtlicher Zusammenhang, worauf die Bußgeldstelle aber keinen Einfluss hat. In fast allen Vorgängen wird eine Mindestgebühr festgesetzt. Es ist auch möglich, den Einspruch auf die Gebühren und Auslagen zu beschränken.