Zu sehen ist ein Piktogramm für Feuer., © Stadt Bad Salzuflen

Wald­brand­ge­fahr

Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten, ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen.

Die meisten Waldbrände entstehen durch menschliches Fehlverhalten, was einen verantwortungsvollen Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen unumgänglich macht.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.