Kriegsgräberfürsorge, © stock.adobe.com - gehapromo

Spen­den­samm­lung

Für die „Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“

Bad Salzuflen (30.10.2023)

Wie in den vergangenen Jahren wird auch diesjährig in Bad Salzuflen eine Sammlung zu Gunsten des Volksbundes „Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ stattfinden. Dabei werden von den Bürgerinnen und Bürger der Kurstadt traditionell Spenden erbeten - für den Erhalt der Kriegsgräber beider Weltkriege und die historisch-politische Bildungsarbeit der humanitären Vereinsorganisation. Ab Montag (06. November 2023) bis einschließlich Mittwoch (08. November 2023) werden Soldatinnen und Soldaten der 3. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 212 in Augustdorf, mit der die Stadt Bad Salzuflen eine vierzigjährige Patenschaft hat, die Spendensammlung in Fußgängerzonen, an den Haustüren und auf Friedhöfen durchführen. Die Sammlerinnen und Sammler der Bundeswehr können sich mit einem für diesen Zweck ausgestellten Dokument ausweisen.

Die Haus- und Straßensammlung für den Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ dient dem Ausbau und der Instandsetzung von Kriegsgräberstätten in europäischen und nordafrikanischen Staaten. Zudem engagiert sich die humanitäre Organisation in der Erinnerungskultur und fördert die Begegnung sowie Bildung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten. Überdies betreibt der Volksbund eigene Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten sowie organisiert sogenannte „Workcamps“ im In- und Ausland. Bürgermeister Dirk Tolkemitt bittet daher die Bad Salzufler Bürgerinnen und Bürger, den sammelnden Soldaten und Soldatinnen der 3. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 212 offen zu begegnen und „durch ihre Spende zur guten und wichtigen Arbeit des Volksbundes beizutragen“.

Spenden sind auch online möglich unter www.volksbund.de/spenden oder können auf folgendes Sammlungskonto überwiesen werden:

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge NRW
Commerzbank AG Essen
IBAN DE83 3604 0039 0132 5000 00
BIC COBADEFXXX
Verwendungszweck: „Sammlung Kriegsgräberfürsorge“.

 

Artikel vom 30. Oktober 2023