Herbstlaub, © stock.adobe.com - Gennadiy Poznyakov

Fei­er­ta­ge im No­vem­ber

Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Bad Salzuflen (26.10.2023)

Die Gewerbebehörde der Stadt Bad Salzuflen weist darauf hin, dass die drei stillen Feiertage im November 2023 besonders gesetzlich geschützt sind.

  • Allerheiligen: 01. November (Mittwoch) 2023, in der Zeit von 5 bis 18 Uhr
  • Volkstrauertag: 19. November (Sonntag) 2023, in der Zeit von 5 bis 13 Uhr
  • Totensonntag: 26. November (Sonntag) 2023, in der Zeit von 5 bis 18 Uhr

An diesen besonderen Feiertagen sind folgende Veranstaltungen verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
  • Sportliche und ähnliche Veranstaltungen,
  • Volksfeste, Zirkusveranstaltungen sowie der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
  • sowie die gewerbliche Wettannahme.

Darüber hinaus sind an den drei stillen Feiertagen in der Zeit von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt:

  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

Ausnahmen von diesen Verboten, über die die Bezirksregierung Detmold entscheidet, sind möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis zur Durchführung der Veranstaltung vorliegt und damit keine erhebliche Beeinträchtigung des besonderen Schutzes der stillen Sonn- und Feiertage verbunden ist.

Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbehörde der Stadt Bad Salzuflen, erreichbar per E-Mail unter gewerbe@bad-salzuflen.de oder die Bezirksregierung Detmold.