Das „Netzwerk Kinderschutz“ in Bad Salzuflen hatte wieder große Resonanz und behandelte beim Auftakttreffen
2025 das Thema „Rollen im Kinderschutz“ für Fachkräfte und Kooperationspartner in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit., © Stadt Bad Salzuflen

Bad Sal­zu­fler „Netz­werk Kin­der­schutz“

Auftakttreffen 2025 zu „Rollen im Kinderschutz“

Bad Salzuflen (28.03.2025)

Die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung wurden beim ersten „Netzwerktreffen Kinderschutz“ im vergangenen Jahr definiert. Um auch in der Folgezeit eine Sicherstellung zu gewährleisten, tagt eine große Runde aus unterschiedlichen Berufsgruppen, Institutionen und Behörden drei Mal jährlich und bietet neben der Möglichkeit der Vernetzung und des Austausches auch entsprechenden Raum für gemeinsame Fortbildungen und Aktionen mit dem Schwerpunkten Kinderschutz und Kinderrechte.

Beim diesjährigen Auftakttreffen am vergangenen Montag (24. März 2025) wurde das Thema „Rollen im Kinderschutz“ für Fachkräfte und Kooperationspartner in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ behandelt. „Ziel war, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen zu fördern, um dadurch die Strukturen im Kinderschutz zu verbessern“, berichtete Anke Hütte, Fachstelle Netzwerk Kinderschutz und Prävention der Stadt Bad Salzuflen, das von den Mitarbeitenden des städtischen Jugendamtes in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendzentrums „@on!“ zusammengestellt wurde.

Reger Austausch in Kleingruppen zur „§8b-Beratung“
Den mehr als 30 interessierten Fachkräften aus den Bereichen Schule, Kindergarten, Jugendamt, Freizeit, Polizei und Gesundheitswesen wurde dabei das Thema „Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ laut dem Sozialgesetzbuch nach §8b SGB VIII vorgestellt. Neben einem regen Austausch in gemischten Kleingruppen hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich die sogenannte „§8b Beratung“ in einem Rollenspiel anzuschauen. Dieses Angebot steht sämtlichen Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung, denn „oft kann der Blick von außen, also von einer externen erfahrenen Fachkraft, neue Impulse für die weitere Maßnahme geben“, ergänzt Hütte.

Dieser inhaltliche Anstoß ist insbesondere dann wichtig, und sofern sich eine Kindeswohlgefährdung noch nicht eindeutig abzeichnet, wenn „eine Fachkraft in Sorge um ein Kind bzw. einen Jugendlichen ist.“ In der Folge wird im Rahmen einer Beratung ausgelotet, welche Schritte erforderlich sind, um frühzeitig Problemlagen zu erkennen und abzuwenden, und zwar bevor eine konkrete Kindeswohlgefährdung entsteht. Das führt dazu, dass die beratende Arbeit zugleich präventiven Charakter hat.

Zertifizierte Fachkräfte vermitteln Klarheit und Handlungssicherheit
Das „§8b Beratungsangebot“ ist für Fachkräfte kostenfrei und kann nach Bedarf wahrgenommen werden. „Hier in Bad Salzuflen haben wir mit Arnika Mango und Sabrina Abrams zwei zertifizierte und erfahrene Fachkräfte, die fachlich geschult sind“, sagt Anke Hütte. „Beide besitzen einen guten Blick für die internen und externen Abläufe im ‚Netzwerk Kinderschutz‘. Dadurch vermitteln die beiden städtischen Jugendamt-Mitarbeiterinnen den ratsuchenden Fachkräften bei einer Beratung viel Klarheit und Handlungssicherheit.“

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.