Siedlung Wasserfuhr, © Jan Voth

Ak­tu­el­ler „Qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel“ für Bad Salz­uflen ab so­fort ver­füg­bar

Gültig seit 01. April 2024

Bad Salzuflen (09.04.2024)

Im Juli 2022 ist das bundesweite Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten. Es führt dazu, dass Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet sind, Mietspiegel zu erstellen. In der Folge hat die Stadtverwaltung Bad Salzuflen einen aktualisierten Mietspiegel erstellt, der für Transparenz auf dem hiesigen Wohnungsmarkt sorgen und Rechtssicherheit schaffen soll. Der anerkannte Mietspiegel, basierend auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, dokumentiert übersichtlich die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in der Kurstadt. Seit 2020 gibt es in Bad Salzuflen einen qualifizierten Mietspiegel, der sich als wesentliches Informationsinstrument im Mieter- und Vermieterkreis etabliert hat.

Umfrageergebnisse & statistische Methoden geben Rückschlüsse auf Wohnmarktentwicklung

Die Erarbeitung des neuen Mietspiegels erfolgte im Herbst 2023 mit der Befragung von Vermieterinnen und Vermietern, die vom Kreis Lippe und der Stadt Bad Salzuflen in Auftrag gegeben wurde - unter Mitwirkung des in Hamburg ansässigen und unabhängigen Forschungsinstituts FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH. Dabei wurden aktuelle Mietpreise und Veränderungen seit der letzten Umfrage abgefragt, sodass auf Basis dieser Ergebnisse und mittels statistischer Methoden Rückschlüsse auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Bad Salzuflen gezogen werden konnten. „Dank der hervorragenden Mithilfe der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer, einer engagierten Mitwirkung seitens Mieter- und Vermietervereine im Arbeitskreis und der damit verbundenen hohen Rücklaufquote der Fragebögen haben wir ein sehr aussagekräftiges Ergebnis erzielt, das die Preisentwicklung in der Kurstadt wiederspiegelt“, sagt Bürgermeister Dirk Tolkemitt.

Schaffung von Markttransparenz & wichtiger Beitrag zur Konfliktvermeidung

Der aktuelle Mietspiegel bildet die tatsächliche Marktsituation in Bad Salzuflen nach gesetzlichen Vorgaben ab und wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. „Mieter und Vermieter sind damit in der Lage, sich auf einfache und übersichtliche Weise Kenntnis über die in Mieterhöhungsverfahren wichtigen Daten zu verschaffen“, erklärt Silke Groß vom Stab Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Salzuflen. „Zudem wird Markttransparenz geschaffen und ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern geleistet.“ Und dies alsbald auch digital, wie Kollegin Heike Preß ergänzend anmerkt: „Künftig werden wir ein einfach zu handhabendes Online-Tool auf unserem städtischen Internetportal integriert haben, mit dem in nur wenigen Klicks ein Überblick ermöglicht werden kann.“

Ein anerkannter Mietspiegel für Bad Salzuflen wird alle zwei Jahre von dem „Arbeitskreis Mietspiegel“, dem neben der Stadtverwaltung die Vereine „Haus & Grund Bad Salzuflen“ und „Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V.“ sowie die Wohnbau Lemgo eG angehören, erstellt.

Down­load

Qualifizierter Mietspiegel Bad Salzuflen - gültig ab 04.2024
als PDF (3.13 MB)

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.