Blick über Schötmar, © Jan Voth

Zen­tren- und Nah­ver­sor­gungs­kon­zept

Räumlich funktionales Entwicklungskonzept für Bad Salzuflen

Die Sicherung der Zentren als zentrale Versorgungsbereiche für den Einzelhandel sowie die Sicherung der Nahversorgung sind wichtige Bausteine für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Daher hat der Bad Salzufler Stadtrat im Jahr 2021 ein aktualisiertes Zentren- und Nahversorgungskonzept als räumlich funktionales Entwicklungskonzept für die Stadt Bad Salzuflen beschlossen. Dieses aktualisierte Konzept stellt die Grundlage für die Stadtentwicklung und die Bauleitplanung hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung dar. Das Prinzip eines Zentren- und Nahversorgungskonzeptes in Verbindung mit einer ortsspezifischen Sortimentsliste hat sich in den letzten Jahren zur Steuerung von Einzelhandel und Nahversorgung bewährt.

Damit es als zuverlässige Entwicklungsgrundlage dienen kann und um auf die aktuelle Marktlage und sich veränderndes Einkaufsverhalten reagieren zu können, wird es regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine grundlegende Überprüfung und Überarbeitung des Konzepts ist durch die CIMA Beratung + Management GmbH erfolgt. Hierbei ist auch die Sortimentsliste überarbeitet worden.

Das Gutachten sowie die zugehörige „Bad Salzufler Liste“ wurden vom Rat der Stadt am 15. Dezember 2021 als räumlich funktionales Entwicklungskonzept zum Einzelhandel in Bad Salzuflen beschlossen. Es bildet die Grundlage für die Stadtentwicklung und für aktuelle und zukünftige Bauleitplanverfahren.

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Zentren- und Nahversorgungskonzept für die Stadt Bad Salzuflen
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Sortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen
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aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.