Wie lan­ge be­steht ein Sa­nie­rungs­ge­biet in der Re­gel?

Ein Sanierungsgebiet wird in der Regel mit einer begrenzten Laufzeit von 15 Jahren beschlossen. Wenn jedoch nach diesem Zeitraum noch ein entsprechender Entwicklungsbedarf besteht, kann diese Zeitspanne auch länger definiert und begründet werden. Für eine Verlängerung der Durchführungsfrist ist ein erneuter Ratsbeschluss erforderlich.