Auf wel­cher Grund­la­ge wird ein Sa­nie­rungs­ge­biet fest­ge­setzt und was ist ei­ne vor­be­rei­ten­de Un­ter­su­chung?

Grundlage einer jeden Sanierung ist eine umfassende vorbereitende Untersuchung. Durch Begehung und Begutachtung der Gebäude werden die Bestandsdaten erfasst. Archive und Bauakten liefern zusätzliche Informationen. Diese Daten liefern der Stadt die notwendige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Gemeinsame Ziele und Schwerpunkte für das Sanierungsgebiet ergeben sich aus dieser Bestandsanalyse. Diese Daten wurden in einem Gutachten, den sog. Vorbereitenden Untersuchungen, zusammengefasst und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Dieser entscheidet unter Einbeziehung der Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen und Bürger über die Festlegung eines Sanierungsgebietes.