Wie wer­de ich Wahl­hel­fer*in?

Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte zu diesem Ehrenamt berufen werden. Sie müssen alle Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, müssen aber nicht unbedingt in Bad Salzuflen wohnhaft sein. Näheres hierzu regeln die jeweiligen Wahlordnungen.

Wir setzen jedoch auf Freiwilligkeit. Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand interessieren, schreiben Sie uns per Mail an wahlamt@bad-salzuflen.de.