Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss ich er­fül­len?

Wahlhelfer bzw. Mitglieder von Wahlvorständen müssen auch für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

  • bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
  • bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
  • bei der Wahl des Integrationsrats: Wahlberechtigte ab 16 Jahren
  • bei der Wahl zum Seniorenbeirat: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

Bitte beachten: 16- bis 18-jährige Personen werden in der Regel zunächst als Beisitzer in den Wahlvorständen eingesetzt.