Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wahlhelfer bzw. Mitglieder von Wahlvorständen müssen auch für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
- bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
- bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- bei der Wahl des Integrationsrats: Wahlberechtigte ab 16 Jahren
- bei der Wahl zum Seniorenbeirat: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Bitte beachten: 16- bis 18-jährige Personen werden in der Regel zunächst als Beisitzer in den Wahlvorständen eingesetzt.