Was ist ein Wahl­vor­stand?

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus sieben ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Dieser besteht aus dem/der Vorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in und drei bis sieben Beisitzern und Beisitzerinnen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.