Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Auf­he­bungs­sat­zung zur Sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen zur vor­ge­zo­ge­nen Dicht­heits­prü­fung von pri­va­ten Ab­was­ser­lei­tun­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten

vom 28.05.2014

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 S. 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV.NRW. 2009, S. 436) und der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585) hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 22.05.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Bad Salzuflen zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vom 16.12.2010 wird aufgehoben.

§ 2

Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt
Bad Salzuflen, den 28.05.2013
gez. Dr. Wolfgang Honsdorf
Bürgermeister


Fundstelle/veröffentlicht

KrBl. Lippe Nr. 27, 10.06.2013, S. 401

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.