Historisches Rathaus Retusche, © Jan Voth

Maß­nah­men und Be­schlüs­se

Zum 01. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen der Bundesregierung in Kraft. Sie ist bis 28. Februar 2023 befristet. Die Verordnung trifft Regelungen zu Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen. Dazu zählen im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung Bad Salzuflen u. a.

  • das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
  • die Festlegung von Höchstwerten für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Trinkwassererwärmungsanlagen
  • Regelungen zur Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern

Die Verwaltung hat diese Vorgaben konsequent und fristgerecht umgesetzt.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist eine bundesweite Energieeinsparung, insbesondere beim Gas, in Höhe von mindestens 15%, optimaler in Höhe von 20%. Es wurde deutlich, dass mildere als die vorgegebenen Maßnahmen nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Daher hat die Verwaltung über die durch die Verordnung definierten Vorgaben hinaus weitere Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen insbesondere

  • die vorgezogene Schließung des Begabades
  • erhebliche Einschränkungen beim Betrieb elektrischer Geräte (Kühlschränke, Heizgeräte) etc. in städtischen Objekten
  • die Überprüfung der Energieeffizienz elektrischer Geräte, ggf. Austausch von Altgeräten
  • die Optimierung von Heizungssteuerungen und anderen technischen Anlagen
  • der Ausbau intelligenter Lichtsteuerung mit Präsenzmeldern
  • die Weiterführung der Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung (mehr Infos hier)
  • bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • organisatorische Maßnahmen wie Desk Sharing, mobile Arbeit, Überprüfung von Öffnungs- und Betriebszeiten, optimierte Raumnutzungen
  • die Umsetzung der neuen IT-Systemstrategie
  • die Reduzierung der Außenbeleuchtung auf sicherheitsrelevante Kernbereiche
  • die Abschaltung der städtischen Brunnenanlagen (Zierbrunnen)
  • die Schulung und Sensibilisierung der verantwortlichen Fachkräfte

Der Hauptausschuss hat am 21.09.2022 über die durch die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte bzw. der durch die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) vorgegebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung hinaus folgende weitere Maßnahme beschlossen:

Um die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Verwaltung für Vorkehrungsmaßnahmen zur präventiven oder akuten Abwehr einschneidender Engpässe und Krisensituationen sowie für Gegenmaßnahmen bei gravierender Mangellagen oder sich daraus ergebenden Gefahren- und Krisensituationen sicherzustellen, wird die Verwaltung ermächtigt, abweichend von den bestehenden Wertgrenzen und Entscheidungskompetenzen eigenverantwortlich über Auftragsvergaben bis zur Gesamthöhe von 500.000,-- € für investive und konsumtive Maßnahmen im Rahmen der Energiekrise zu entscheiden. Die Mittel sind im Rahmen der Gesamtdeckung aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zu berücksichtigen. Über die Aufwendungen ist im Nachgang im Hauptausschuss zu berichten. Diese Ermächtigung gilt befristet bis 28.02.2023.