Wel­che Nach­wei­se müs­sen zu­sätz­lich zum aus­ge­füll­ten An­trags­for­mu­lar über­sandt wer­den?

Die zu übermittelnden Nachweise richten sich nach der Art des Befreiungsantrags:

  1. Antrag aufgrund einer emissionsfreien Wärmeversorgung (Solarthermie, elektrisch betriebene Wärmepumpe, oder Geothermie):
    Nachweis der installierten Anlagen (durch Rechnung, Fachbetrieb etc.).
     
  2. Antrag aufgrund einer auf Basis von erneuerbaren Energiequellen betriebenen Verbrennungsanlage (Biomasse, Pelletheizung o.Ä.):
    Gutachten zur Anlage, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens die Vorgaben in den §§ 34 ff Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Energien zur Wärme-und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäude Energie Gesetz GEG) erfüllt und diese einen höheren Anteil als die Fernwärmeversorgung haben.
     
  3. Antrag aufgrund einer Gesamtnennwärmeleistung des Gebäudes von unter 5 kW:
    Passivhaus-Nachweis
     
  4. Antrag auf Härtefallregelung:
    Schriftliche Erläuterung warum eine nicht beabsichtigte Härte in Ihrem Fall vorliegt

Weitere Detailinformationen zu den geforderten Nachweisen finden Sie in der Ausfüllhilfe zum Antragsformular.