Welche Nachweise müssen zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular übersandt werden?
Die zu übermittelnden Nachweise richten sich nach der Art des Befreiungsantrags:
- Antrag aufgrund einer emissionsfreien Wärmeversorgung (Solarthermie, elektrisch betriebene Wärmepumpe, oder Geothermie):
Nachweis der installierten Anlagen (durch Rechnung, Fachbetrieb etc.).
- Antrag aufgrund einer auf Basis von erneuerbaren Energiequellen betriebenen Verbrennungsanlage (Biomasse, Pelletheizung o.Ä.):
Gutachten zur Anlage, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens die Vorgaben in den §§ 34 ff Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Energien zur Wärme-und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäude Energie Gesetz GEG) erfüllt und diese einen höheren Anteil als die Fernwärmeversorgung haben.
- Antrag aufgrund einer Gesamtnennwärmeleistung des Gebäudes von unter 5 kW:
Passivhaus-Nachweis
- Antrag auf Härtefallregelung:
Schriftliche Erläuterung warum eine nicht beabsichtigte Härte in Ihrem Fall vorliegt
Weitere Detailinformationen zu den geforderten Nachweisen finden Sie in der Ausfüllhilfe zum Antragsformular.