Wel­che Nach­wei­se müs­sen zu­sätz­lich zum aus­ge­füll­ten An­trags­for­mu­lar über­sandt wer­den?

Die zu übermittelnden Nachweise richten sich nach der Art des Befreiungsantrags:

  1. Antrag aufgrund einer emissionsfreien Wärmeversorgung (Solarthermie, elektrisch betriebene Wärmepumpe, oder Geothermie):
    Nachweis der installierten Anlagen (durch Rechnung, Fachbetrieb etc.).
     
  2. Antrag aufgrund einer auf Basis von erneuerbaren Energiequellen betriebenen Verbrennungsanlage (Biomasse, Pelletheizung o.Ä.):
    Gutachten zur Anlage, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens die Vorgaben in den §§ 34 ff Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Energien zur Wärme-und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäude Energie Gesetz GEG) erfüllt und diese einen höheren Anteil als die Fernwärmeversorgung haben.
     
  3. Antrag aufgrund einer Gesamtnennwärmeleistung des Gebäudes von unter 5 kW:
    Passivhaus-Nachweis
     
  4. Antrag auf Härtefallregelung:
    Schriftliche Erläuterung warum eine nicht beabsichtigte Härte in Ihrem Fall vorliegt

Weitere Detailinformationen zu den geforderten Nachweisen finden Sie in der Ausfüllhilfe zum Antragsformular.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.