Das Gradierwerk bei nächtlicher Beleuchtung, rundherum sind zusätzliche Lichterketten zur weihnachtlichen Stimmung aufgehängt, © Jan Voth

Be­leuch­tung

Der Hauptausschuss hat am 21.09.2022 über die durch die Verwaltung im Rahmen der laufenden Geschäfte bzw. der durch die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) vorgegebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung hinaus folgende weitere Maßnahmen beschlossen:

Die Straßenbeleuchtung in Bad Salzuflen wird - beginnend ab Oktober 2022 - jeweils montags bis freitags von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr nachts abgeschaltet. Die Abschaltung ist zunächst befristet bis Ende Februar 2023. In Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Entwicklung der Energiemangellage entscheidet der Hauptausschuss über eine vorzeitige Beendigung bzw. Verlängerung der Maßnahme.

Die von der Stadt zum Weihnachtsmarkt eingerichteten Beleuchtungsanlagen (Lichterketten, Weihnachtsbaumbeleuchtungen etc.) werden abends nach Ende des Marktes um 21:30 Uhr abgeschaltet. Diese Zeiten gelten auch für den 24.12. und 30.12.2022, an denen der Weihnachtsmarkt vorzeitig endet. Das morgendliche Anschalten der Weihnachtsbeleuchtung zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr entfällt. Den Standbetreibern beim Weihnachtsmarkt wird eine Reduzierung gegenüber der üblichen Beleuchtung an den Ständen um 20 % (bezogen auf den Energieverbrauch in kWh) aufgegeben.