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Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz

Kontakt zur Meldestelle

Interne Meldestelle

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (sog. „Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag zu Aufdeckung von Missständen. Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.

Was regelt das HinSchG?

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, hinweisgebenden Personen vor Repressalien zu schützen. Dieser Schutz bezieht sich auf die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangten Informationen über Verstöße bei dem Beschäftigungsgeber oder einer anderen Stelle, mit der man aufgrund der beruflichen Tätigkeit in Kontakt steht oder stand.

Was ist die Aufgabe der Meldestelle?

Die Meldestelle nimmt Meldungen entgegen, die Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG darstellen. Diese Verstöße müssen im Rahmen der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit erfolgen. Bloße Vermutungen reichen nicht aus. Für Meldungen über privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit ist die Meldestelle nicht zuständig.

Die Meldungen sowie die Identität der hinweisgebenden Person werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Sollte eine hinweisgebende Person vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, ist der Identitätenschutz aufgehoben. In solchen Fällen hat die hinweisgebende Person auch mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen.

Welche Meldestellen gibt es?

Die Stadt Bad Salzuflen hat eine Interne Meldestelle eingerichtet. Mitarbeitende aus den Stäben Personal und Einkauf und Logistik wurden damit beauftragt, die Aufgaben der Internen Meldestelle wahrzunehmen. Die Vertraulichkeit ist unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme gewährleistet. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Telefonnummer: 05222 952-7997, per E-Mail: interne-meldestelle@bad-salzuflen.de, per Post oder über das Kontaktformular möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu nutzen:

BfJ - Homepage - Zur Online-Meldung (bundesjustizamt.de)

Zum Nachlesen:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutz-gesetz - HinSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html

 

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