Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung

• Ab dem Schuljahr 2026/27 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder.

• Die Veränderungen von einer Halbtagsschule zu einer Grundschule mit Ganztagsangebot stellt die Schulen und Schulträger vor neue Herausforderungen. Es werden Raumressourcen bzw. multifunktionale Raumnutzungen erforderlich sein, um den ganztägigen Schulalltag zu meistern.

• Im Rahmen der Entwicklung des Raumprogramms für einen Neubau können auch hier die erforderlichen Ressourcen mitgeplant werden. Dies führt dazu, dass keine zusätzlichen Anbau-/Ausbaumaßnahmen erforderlich werden und die Offene Ganztagsschule als ein gemeinsames System baulich umgesetzt werden kann. Mit der neuen räumlichen Organisation und ihrer Gestaltung können wichtige Veränderungsimpulse für die heutige zeitgemäße Praxis gesetzt werden.