Zu sehen ist das Publikum auf einem Festival. Eine Frau sitzt auf den Schultern eines anderen Menschen und reckt die Hände in die Luft., © stock.adobe.com - Dziurek

Kul­tur­fonds der Stadt Bad Salz­uflen

Gewährung von Zuschüssen für kulturelle Projekte

Die Stadt Bad Salzuflen stellt in ihrem Haushalt einen Kulturfonds in Höhe von jährlich insgesamt 10.000 Euro zur Förderung Kulturschaffender zur Verfügung.
Die Stadt Bad Salzuflen kann den in ihrem Stadtgebiet ansässigen kulturellen Akteuren aus diesem Kulturfonds nach Maßgabe der auf dieser Seite hinterlegten Förderrichtlinien projektbezogene Zuschüsse gewähren.

Unterstützt werden können alle Aktivitäten, die

  • das Kulturangebot in der Stadt Bad Salzuflen bereichern,
  • sich an die Öffentlichkeit wenden und
  • einen kulturellen Mehrwert darstellen.

Gefördert werden kulturelle Maßnahmen, Aktionen, Ereignisse u.ä. mit Projektcharakter, d.h.

  • sie unterliegen einer zeitlichen und finanziellen Begrenzung
  • sie sind in sich abgeschlossen und beinhalten keine Folgekosten
  • sie sind öffentlich und kostenfrei zugänglich.

Investitionen, sind nur förderfähig, wenn die Zweckgebundenheit erfüllt ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Zuschusses. Über Zuschussanträge entscheidet der Ausschuss für Gesundheit, Touristik und Kultur der Stadt Bad Salzuflen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. 

Kul­tur­fonds - För­der­richt­li­ni­en & An­trag­stel­lung

Alle Informationen zu Art, Umfang und Gegenstand der Förderung, Antragstellung, Zuständigkeit und Verfahren, Verwendung der Fördermittel sowie Bewerbung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien - diese sind am Ende dieser Seite als Downlaod bereit gestellt. 

Anträge sind schriftlich und vor Beginn des Projektes bis zu den folgenden Terminen beim Fachbereich 01, Gesundheit, Touristik und Kultur einzureichen:

  • 30. April.
  • 30. August
  • 31. Dezember

Die Anträge sind formlos einzureichen und enthalten folgende Angaben:

  • Kontaktdaten der beantragenden Person oder Institution,
  • Inhaltliche ProjektbeschreibungSpeichern und schließen
  • Beginn und Dauer der Maßnahme
  • Finanzierungsplan
  • Verwendungszweck der Fördermittel
  • Unterschrift des/der Antragssteller

Es steht Ihnen frei, den Antrag über ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular zu stellen - das Antragsformular wird auf dieser Seite zum Download bereitgestellt. Den Finanzierungsplan können Sie im beigefügten Antragsformular erfassen oder als separate Anlage zum Antrag beifügen. 

Das ausgefüllte Formular oder die formlose Antragstellung per E-Mail senden Sie bitte an das Kulturbüro der Stadt Bad Salzuflen zu Händen von Olaf Fasse, E-Mail: o.fasse@bad-salzuflen.de.

 

Down­load

Kulturfonds Förderrichtlinien 2022
als PDF (542 kB)

Kulturfonds_Antrag auf Fördermittel
als PDF (495 kB)

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. (Bezirk A) nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.