Die Kur ist zurück – und alle dürfen sie wieder beantragen
Die ambulante Vorsorgemaßnahme – besser bekannt als „Offene Badekur“ oder „Klassische Vorsorgekur“ – ist zurück und kann jetzt als Pflichtleistung bei der Krankenkasse wieder abgerufen werden.Hier sollte ein Text zur Aufklärung rein:
- Gesetzesänderung zum 1. Juni 2021
- Kur muss von den Krankenkassen genehmigt werden
- Ablehnungen und langwierige Widerspruchsverfahren, wie man sie in der Vergangenheit gewohnt war, gibt es nicht mehr
- aber viele Patienten wissen nach wie vor nicht, dass sie eine Kur beantragen dürfen!!
Jeder hat die Möglichkeit, alle drei Jahre eine drei Wochen dauernde ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort zu beantragen.
Zitat Michael Feier einbauen.