Zu sehen ist ein rundes, blaues Verkehrsschild  auf dem ein Fahrrad abgebildet ist., © lazysunbathers/stock.adobe

Rad­ver­kehrs­kon­zept

Infrastruktur für Radfahrende in Bad Salzuflen

Radverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Mobilität von morgen leisten. In Bad Salzuflen sollen sich Radfahrende langfristig schnell und sicher bewegen können. Dafür müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Mit der Erstellung eines neuen kommunalen Radverkehrskonzeptes werden vorhandene Konzeptionen erweitert und ein deutlich feinmaschigeres Netz betrachtet. Gemeinsam mit einem Planungsbüro wird ein konkretes Maßnahmenprogramm erarbeitet, das die Radverkehrsinfrastruktur in den folgenden Jahren stark verbessern soll.

Projektzeitrum: 01.11.2022 bis 31.12.2023

Umsetzung des Radverkehrskonzepts

Die Entwicklung des Radverkehrskonzepts stellt einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung des Teilkonzepts Klimafreundliche Mobilität dar. Damit können konkrete Infrastrukturmaßnahmen dem städtischen Ziel der CO2-Neutralität zugeordnet werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen beabsichtigt die Stadt, einen Radverkehrsanteil von 25% am Gesamtverkehrsaufkommen zu erreichen, wie es vom Land NRW gefordert wird.

Infrastrukturmaßnahmen

Basierend auf den vor Ort im betrachteten Wegenetz identifizierten Mängeln wurden Maßnahmen entwickelt, um die Verkehrsverbindungen in der Stadt deutlich fahrradfreundlicher zu gestalten. Diese Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung aktueller Vorgaben und wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgearbeitet. Neben dem Neubau und Ausbau von Radwegen werden auch zahlreiche Markierungslösungen und Anpassungen der Ausschilderung empfohlen. Mehrere Detailbetrachtungen ermöglichen eine anschauliche Darstellung der Vorschläge:

Beispiel Empfehlung Kreuzung Krumme Weide/Oerlinghauser Straße  
Beispiel Empfehlung Kreuzung Lemgoer Straße/Wasserfuhr

Service und Multimodalität

Neben den Verkehrswegen wurden auch zahlreiche Abstellanlagen für Fahrräder im Stadtgebiet untersucht und bewertet. Die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge sehen die Entwicklung sicherer und bequemer Anlagen zum Fahrradabstellen vor. Dies ist besonders an Orten notwendig, an denen ein Wechsel des Verkehrsmittels stattfindet. Die drei Bahnhöfe der Stadt sowie die Endhaltestellen des Stadtbusses fungieren als 'Multimodale Verknüpfungspunkte', an denen die Verkehrsmittel zusammengeführt und der Umstieg erleichtert werden sollen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Infrastruktur allein stellt lediglich den ersten Schritt zur Erreichung der gesteckten Ziele dar; entscheidend ist die Nutzung. Daher werden im Konzept auch Aktionen empfohlen, um die Bürgerinnen und Bürger von Bad Salzuflen für das Thema Fahrradfahren zu sensibilisieren."

Down­load

Radverkehrskonzept Endbericht
als PDF (10.43 MB)

Radverkehrskonzept Infrastrukturelle Maßnahmen
als ZIP (31.88 MB)

Radverkehrskonzept Service Information Kommunikation
als ZIP (15.29 MB)

Radverkehrskonzept Mängelanalyse
als ZIP (20.13 MB)

Vor­be­rei­ten­de Un­ter­su­chun­gen für die Kon­zep­ter­stel­lung

Plä­ne zur Netz­pla­nung

Um zu entscheiden, auf welcher Strecke es sinnvoll ist einen Radweg entstehen zu lassen, erstellen die Planer*innen einen Netzplan. Anschließend können die ermittelten Strecken befahren und beurteilt werden.
 

  • Quell- und Zielplan
    Für die Erstellung des Netzplans ist zu Beginn entscheidend festzustellen, woher (zukünftig) die meisten Radfahrer*innen kommen, bzw. wo sie hin möchten. Dafür haben die Planer*innen die potenziellen Quellen und Ziele in einem Plan zusammengefasst.

 

  • Hindernisplan
    Es ist für attraktive Radwege wichtig, diese möglichst direkt zu führen. Dies ist leider aufgrund von räumlichen Hindernissen nicht immer möglich. Der Hindernisplan sorgt für einen Überblick über diese Einschränkungen.

 

  • Idealtypisches Netz
    Nachdem u.a. die Quellen, Ziele und Hindernisse festgestellt wurden, wird ein Luftlinienennetz erstellt, an welchen sich das tatsächliche Netz ausrichtet. Hier wird festgestellt, ob es auf wichtigen Korridoren schon Straßen oder Wegeverbindungen gibt oder diese neu angelegt werden müssen.

 

Gra­fi­ken und Plä­ne der Bür­ger­be­tei­li­gung

Um gute Maßnahmenvorschläge zu treffen ist neben der Netzplanung die Beteiligung der Bürger*innen ein wesentlicher Bestandteil des Radverkehrskonzeptes. Zusammen mit der Verwaltung wurden verschiedene Fragestellungen formuliert. Die Bürger*innen konnten Online oder bei einem der Termine in der Stadt die Planer*innen auf Handlungsschwerpunkte aufmerksam machen. Bei offenen Beteiligungen gehen die Ergebnisse hauptsächlich von Bürger*innen mit einem Bezug zum Thema aus. Somit konnte die Stadt die Meinungen und Empfehlungen der engagieren Radfahrenden in der Stadt abbilden.

Hier finden sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse:

Plä­ne zur Ana­ly­se der Be­fah­rung

Bei der Befahrung des Netzes haben die Planer*innen zahlreiche Informationen, wie Breite oder Oberflächenart, zu den städtischen Radwegen gesammelt. Wesentliche Kriterien für eine anschließende Erstellung der Maßnahme ist die Feststellung der vorhandenen Führungsformen und ob diese für den jeweiligen Weg zweckmäßig ist. Außerdem haben die Planer*innen auf Grundlage der Befahrung und Eingaben von Bürger*innen lokale Mängel im Bestand festgestellt.

Fra­gen und Ant­wor­ten zum Rad­ver­kehrs­kon­zept

Wel­che In­hal­te hat das Kon­zept?

Die Grundzüge der Erstellung eines Konzeptes für den Radverkehr sind im betreffenden technischen Regelwerk Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen klar benannt. Dabei wird Radverkehrsförderung als System verstanden, welches sich aus den Komponenten Infrastruktur, Service und Öffentlichkeitsarbeit zusammensetzt. Im Konzept wird der mittel- bis langfristig anzustrebende (Ausbau-)Zustand dieser Komponenten beschrieben. Somit wird das Konzept konkrete Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Serviceangebotes aufzeigen, sowie Richtlinien und Handlungsvorschläge zur Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen. Ziel ist die Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für die Politik, um die notwendigen Investitionen zu beschließen.

War­um wird vor der ört­li­chen Be­fah­rung ein Rad­ver­kehrs­netz kon­zi­piert?

Die mit dem Konzept angestrebten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung sind auf einem zusammenhängenden Netz auszurichten. Damit wird ein nicht zielführender „Flickenteppich“ von Wegen für den Radverkehr vermieden.

Für die Netzkonzeptionen in der Verkehrsplanung sind die „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN) das maßgebende technische Regelwerk. Kernaufgabe ist dabei die möglichst direkte Verbindung von zentralen Orten und ihren Funktionen (Arbeits- und Ausbildungsstätten, Nahversorgung etc.) Bei Netzen für den Radverkehr sind zudem innergemeindliche Belange zu berücksichtigen um einen zielorientierten Alltagsradverkehr zu ermöglichen.

Aufgabe der Netzplanung ist:

  • die Zuordnung der Strecken zu Netzkategorien und damit verbundenen Qualitätsstandards
  • die Identifikation von Netzlücken, um Verbindungen zu schließen
  • Einfluss auf Priorisierung der Maßnahmen und angestrebte Qualitäten zu nehmen
Wie ist das Netz kon­zi­piert?

Das Netz wird in folgenden, vereinfacht dargestellten Arbeitsschritten konzipiert:

  1. Räumliche Zuordnung und Priorisierung der potenziellen Quell- und Zielorte für Radverkehr in der Stadt sowie potenzieller Verbindungen in die Nachbarstädte.
  2. Räumliche Zuordnung der Hindernisse für Radverkehr im Stadtgebiet.
  3. Konstruktion idealtypscher Verbindungen als möglichst direkte Luftlinie zwischen den Quell- und Zielorten und Hierarchisierung dieser nach zu erwartenden Verkehrsstärke. Es findet eine Unterteilung in Haupt- und Basisnetz statt.
  4. Umlegung (wenn möglich) auf das Infrastrukturnetz im Bestand und Einarbeitung übergeordneter Konzeptionen (z.B. Radnetz OWL)
  5. Einarbeitung sinnvoller Vorschläge im Rahmen der Bürgerbeteiligung
Wie­so sind im Kon­zept wie­der neue Qua­li­täts­stan­dards auf­ge­stellt?

Generell haben die Ausbaustandards mindestens den Anforderungen der ERA zu entsprechen. Dieses entscheidende Regelwerk für den Radverkehr wird derzeit novelliert. Auch das Büro SVK ist bei diesem Prozess involviert. In der noch nicht Verfügbaren Neuauflage werden z.B. die Breiten von Schutzstreifen angepasst. Die bisherigen Breiten gelten als zu schmal, da sog. „Dooring-Unfalle“ neben parkenden Fahrzeugen nicht unterbunden werden. Natürlich werden die in den übergeordneten Konzepten aufgeführten Breiten dabei nicht unterschritten.

Wie wird be­stimmt wann wel­che Maß­nah­me um­ge­setzt wird?

Bei der Priorisierung der Maßnahmen gibt es verschiedene Methoden. Die meisten Ansätze unterscheiden zwischen zwei übergeordneten Aspekten: der Priorität in der Konzeption und dem Aufwand einer möglichen Maßnahme.

Eine Priorisierung lässt ich z.B. sich über folgende Faktoren definieren:

  • Netzbedeutung
  • Verkehrssicherheit
  • Infrastrukturqualität
  • Lage in weiteren Konzeptionen (z.B. Schulwegplan)

Der entscheidende Aspekt wie schnell eine Maßnahme überhaupt umgesetzt werden kann, kann mit dem Aufwand beschrieben werden. Um diesen zu definieren werden Faktoren wie:

  • Baulastträgerschaft (z.B. Bauprogramm Straßen.NRW)
  • Planungsaufwand (Maßnahme erfordert z.B. Ingenieurbauwerke wie Brücken)
  • Kosten und ggf. Förderfähigkeit (Einpassung der Maßnahmen in den städtischen Haushalt)
  • Räumliche Zwänge (z.B. Breite und Verkehrsstärke in Straßenraum, Straßenbäume) oder
  • kommunikativer Aufwand

herangezogen.

Dabei beschreibt der letzte Punkt den Aufwand für das Management des Konfliktpotenzials einer Maßnahme. Im Zuge der Bereitstellung von mehr Verkehrsraum für den Radverkehr ist es häufig unumgänglich den entsprechenden Raum anderen Verkehrsträgern zu entziehen. Solche Veränderungen polarisieren und müssen demokratisch bewältigt werden.

Aus der Verschneidung der Aspekte Priorität und Aufwand kann ein Umsetzungsprogramm erarbeitet werden. Erst jetzt unter Berücksichtigung aller Faktoren können die Maßnahmen zunächst in die Kategorien

  • kurzfristig
  • mittelfristig und
  • langfristig umsetzbar

unterteilt werden.

Anschließend kann ein zeitlich definiertes ggf. auf Jahre aufgeteiltes Umsetzungsprogramm entstehen.

Somit gilt:

Planungspriorität ≠ Umsetzungspriorität!

Grundsätzlich wurde 2021 die Gleichstellung des Radverkehrs mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) im Fahrrad und Nahverkehrsgesetz NRW festgeschrieben. Die Bevorrechtigung des MIV in der Verkehrsplanung in den letzten Jahrzehnten soll damit reduziert werden und der Radverkehrsanteil am Verkehrsmix (sog. Modal Split) steigen.

Im Aktionsplan des Landes NRW zum Fahrrad und Nahverkehrsgesetz wurde dieser Anspruch präzisiert: der Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege soll auf mindesten 25% steigen. Diese Vorgabe des Landes zieht unweigerlich den Anspruch der Substitution von Wegen mit dem Kfz durch Wege mit dem Rad nach sich.

Letztlich ist das politische Votum für die Durchführung einer Maßnahme entscheidend.

Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Fachdienst Tiefbau
Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salzuflen
Herr Sebastian Baving
Radverkehrsbeauftragter
1. OG | Raum B1.00