Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung bei Veranstaltungen (StVO) beantragen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis (§ 29 StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um: Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern, Volkswanderungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig), Umzüge. Straßenfeste / Großveranstaltungen Nicht erlaubnispflichtig sind…