Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1875 Er­geb­nis­se

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Ab­bren­nen von Feu­er­wer­ken an­zei­gen

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Rei­se­ge­wer­be­kar­ten­frei­en Tä­tig­kei­ten an­zei­gen

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Er­laub­nis zum Feil­bie­ten von Wa­ren ge­le­gent­lich be­stimm­ter Ver­an­stal­tun­gen (Mes­sen, Fes­te und zu be­son­de­ren An­läs­sen) be­an­tra­gen

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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Be­stä­ti­gung über die Ge­eig­net des Auf­stel­lungs­or­tes - Spiel­ge­rä­te mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Sie dürfen als Gewerbetreibende*r Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Warengewinn, Geldgewinn) nur aufstellen, wenn Ihnen die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden. Die Auflagen können sich auf den Aufstellungsort beziehen, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner*innen des jeweiligen…

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Ver­an­stal­tung ei­nes an­de­ren ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Spiels mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und…

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Erst­ma­li­ge Er­brin­gung grenz­über­schrei­ten­der Dienst­leis­tun­gen in re­gle­men­tier­ten Be­ru­fen an­zei­gen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates Die antragstellende Person ist Staatsangehörige:r eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR. 2. Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung Die gewerbliche Tätigkeit wird in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer. 3. Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat Die antragstellende Person ist zur…

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