Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1875 Er­geb­nis­se

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La­den­öff­nungs­zei­ten & Sonn- und Fei­er­tags­be­stim­mun­gen

Allgemeines - Öffnungszeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) Nach § 4 LÖG NRW dürfen Geschäfte an Werktagen, also montags bis samstags, ohne zeitliche Begrenzung öffnen. Am 24. Dezember dürfen Geschäfte bis maximal 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn der 24. Dezember ein Werktag ist. - Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben. Von diesem Verbot sind Blumenläden, Zeitungskioske und Bäckereien bzw. Konditoreien…

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Un­ter­brin­gung psy­chisch kran­ker Per­so­nen (PsychKG)

Die Ordnungsbehörde führt die (sofortige) Unterbringung psychisch erkrankter Personen dann durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, welches die Krankheit und die Gefahrenlage in Form einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung eindeutig darlegt.

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Ord­nungs­be­hörd­li­che Be­stat­tung

Eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt in den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind oder bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden können. Die Ordnungsbehörde veranlasst die Bestattung auch, wenn die Angehörigen sich weigern die Bestattung zu beauftragen oder die Bestattungskosten zu übernehmen. Unter Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer…

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Ab­bren­nen von Feu­er­wer­ken an­zei­gen

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Rei­se­ge­wer­be­kar­ten­frei­en Tä­tig­kei­ten an­zei­gen

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Er­laub­nis zum Feil­bie­ten von Wa­ren ge­le­gent­lich be­stimm­ter Ver­an­stal­tun­gen (Mes­sen, Fes­te und zu be­son­de­ren An­läs­sen) be­an­tra­gen

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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