Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1878 Er­geb­nis­se

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Ge­wer­be­an­sied­lung an­fra­gen

Sie möchten Ihr Unternehmen in Bad Salzuflen ansiedeln, erweitern oder verlagern? Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Salzuflen unterstützt Sie dabei mit individueller Beratung, passgenauer Flächenvermittlung und Begleitung durch alle relevanten Verwaltungsprozesse. Attraktive Gewerbefläche(n) in Bad Salzuflen – Lebensqualität trifft Wirtschaftskraft Mit der Erschließung unseres neuen Gewerbegebiets an der Leopoldshöher Straße bieten wir optimale Bedingungen für die Ansiedlung…

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Sporteh­ren­tag - Vor­schlä­ge ein­rei­chen

In jedem Jahr ehrt die Stadt Bad Salzuflen die herausragenden Leistungen von Sportler*innen aus Bad Salzuflen im Rahmen der Sportlerehrung. Dabei zeigt sich immer wieder, wie viele besonderen Talente ihren Sport in Bad Salzuflen ausüben und wie wertvoll die Vereinsarbeit vor Ort ist. Neben Teilnehmer*innen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften oder Inhaber*innen von olympischen Welt- und Europarekorden reihen sich jährlich auch die Landesmeister*innen, Aufstiegsmannschaften…

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Ab­bren­nen von Feu­er­wer­ken an­zei­gen

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Rei­se­ge­wer­be­kar­ten­frei­en Tä­tig­kei­ten an­zei­gen

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Er­laub­nis zum Feil­bie­ten von Wa­ren ge­le­gent­lich be­stimm­ter Ver­an­stal­tun­gen (Mes­sen, Fes­te und zu be­son­de­ren An­läs­sen) be­an­tra­gen

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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Be­stä­ti­gung über die Ge­eig­net des Auf­stel­lungs­or­tes - Spiel­ge­rä­te mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Sie dürfen als Gewerbetreibende*r Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Warengewinn, Geldgewinn) nur aufstellen, wenn Ihnen die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden. Die Auflagen können sich auf den Aufstellungsort beziehen, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner*innen des jeweiligen…

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Ver­an­stal­tung ei­nes an­de­ren ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Spiels mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und…

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