Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1870 Er­geb­nis­se

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Zins­sen­kungs­an­trag

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Bad Salzuflen zuständig. Die NRW.Bank entscheidet danach über den Zinssenkungsantrag und teilt dieses den Darlehensnehmern mit.

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An­lie­gen mel­den

Helfen Sie mit, Bad Salzuflen noch lebenswerter zu machen! Ob Ihnen etwas auffällt, das verbessert werden könnte, Sie sich etwas wünschen oder uns eine positive Rückmeldung geben möchten – über unseren Anliegenmelder erreichen Sie uns schnell und unkompliziert. Beispielsweise können Sie Folgendes mitteilen: eine beschädigte Straßenlaterne oder ein unebener Gehweg eine Verschmutzung auf öffentlichen Flächen Ihre Ideen zur Stadtgestaltung oder ein Lob für gelungene Maßnahmen So…

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Ge­wer­be­an­sied­lung an­fra­gen

Sie möchten Ihr Unternehmen in Bad Salzuflen ansiedeln, erweitern oder verlagern? Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Salzuflen unterstützt Sie dabei mit individueller Beratung, passgenauer Flächenvermittlung und Begleitung durch alle relevanten Verwaltungsprozesse. Attraktive Gewerbefläche(n) in Bad Salzuflen – Lebensqualität trifft Wirtschaftskraft Mit der Erschließung unseres neuen Gewerbegebiets an der Leopoldshöher Straße bieten wir optimale Bedingungen für die Ansiedlung…

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Sporteh­ren­tag - Vor­schlä­ge ein­rei­chen

In jedem Jahr ehrt die Stadt Bad Salzuflen die herausragenden Leistungen von Sportler*innen aus Bad Salzuflen im Rahmen der Sportlerehrung. Dabei zeigt sich immer wieder, wie viele besonderen Talente ihren Sport in Bad Salzuflen ausüben und wie wertvoll die Vereinsarbeit vor Ort ist. Neben Teilnehmer*innen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften oder Inhaber*innen von olympischen Welt- und Europarekorden reihen sich jährlich auch die Landesmeister*innen, Aufstiegsmannschaften…

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Ab­bren­nen von Feu­er­wer­ken an­zei­gen

Das Abbrennen von pyrotechnischen Feuerwerken der Kategorie F2 außerhalb von Silvester und Neujahr ist anzeigepflichtig. Die Anzeige dient der Prüfung, ob Sicherheitsanforderungen, insbesondere Brandabstände und örtliche Gegebenheiten, eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass das Feuerwerk nur dann durchgeführt werden darf, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen.

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Rei­se­ge­wer­be­kar­ten­frei­en Tä­tig­kei­ten an­zei­gen

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Er­laub­nis zum Feil­bie­ten von Wa­ren ge­le­gent­lich be­stimm­ter Ver­an­stal­tun­gen (Mes­sen, Fes­te und zu be­son­de­ren An­läs­sen) be­an­tra­gen

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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