Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
Das Abbrennen von pyrotechnischen Feuerwerken der Kategorie F2 außerhalb von Silvester und Neujahr ist anzeigepflichtig. Die Anzeige dient der Prüfung, ob Sicherheitsanforderungen, insbesondere Brandabstände und örtliche Gegebenheiten, eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass das Feuerwerk nur dann durchgeführt werden darf, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Sicherheitsbedenken bestehen.