Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1752 Er­geb­nis­se

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Rat­ten­be­fall mel­den

Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.

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Stra­ßen­be­leuch­tungs­stö­rung

Für die Reparatur einer ausgefallenen Straßenbeleuchtung wird eine möglichst genaue Meldung benötigt. Folgende Angabe ist erforderlich: Standort (Hausnummer / Mastnummer) der defekten Laterne

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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Ver­kehrs­zei­chen­stö­rung

Bitte melden Sie uns, wenn eine Beschädigung / ein Defekt an Verkehrseinrichtungen vorliegt. Bitte machen Sie folgende Angaben: Was ist defekt (Ampel, Schild, Straße, Gehweg) Beschreibung des Schadens Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (zum Beispiel Scherben, Fahrbahn blockiert, tiefes Loch...) Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte) Ihr Name, Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden) Wurde der Schaden durch…

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Am­pel­stö­rung

Bitte melden Sie uns, wenn eine Beschädigung / ein Defekt an Verkehrseinrichtungen vorliegt. Bitte machen Sie folgende Angaben: Was ist defekt (Ampel, Schild, Straße, Gehweg) Beschreibung des Schadens Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (z.B.Scherben, Fahrbahn blockiert, tiefes Loch...) Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte) Ihr Name, Anschrift und Telefonnumer (für evtl. Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden) Wurde der Schaden durch…

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Bau­stel­le ein­rich­ten

Zur Wahrung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die Erstellung, Prüfung oder Genehmigung von Verkehrszeichenplänen sowie eine verkehrsrechtliche Genehmigung zu beantragen. Der Antrag kann von dem bauausführenden Unternehmen, den Versorgungs- oder Entsorgungsunternehmen und Behörden gestellt werden.

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Miet­spie­gel

Der qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Orientierungshilfe, um die Miethöhe einer Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren. Ortsüblich ist die Miete, die in Bad Salzuflen für Wohnungen gleicher Größe, Wohnlage, Bauweise, Ausstattung und Beschaffenheit im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und den Bestimmungen des BGB §§ 558 ff. erstellt. Gültig ist…

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Ge­wer­be um­mel­den

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Bad Salzuflen, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeiten), die Namensänderung z.B. durch Eheschließung/Scheidung sowie Änderungen des Firmennamens ist der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben. Die Gewerbemeldung kann schriftlich per Fax, Post, E-Mail oder Online über das …

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Le­bens­be­schei­ni­gung be­an­tra­gen

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei der Rentenversicherung benötigt. Die Lebensbescheinigung bestätigt einerseits die im Melderegister gespeicherten Daten und ist gleichzeitig die Bestätigung, dass die antragsstellende Person noch am Leben ist. Unterschriften dürfen auf der Lebensbescheinigung nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier…

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Bau­ab­nah­me, Bau­zu­stands­be­sich­ti­gung, Bau­über­wa­chung

Nach der Durchführung baugenehmigungspflichtiger Vorhaben (siehe auch Baugenehmigung) ist die Fertigstellung des Rohbaus sowie später die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig (mindestens 1 Woche vorher) anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde führt dann in aller Regel eine Bauzustandsbesichtigung durch und überprüft hierbei, ob das Vorhaben entsprechend der Baugenehmigung erstellt worden ist und ob ggf. bauliche Mängel vorliegen.

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