Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1871 Er­geb­nis­se

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An­lie­ger­be­schei­ni­gung be­an­tra­gen

Die Anliegerbescheinigung informiert Sie darüber, ob für ein Grundstück Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge derzeit bestehen oder zukünftig anfallen könnten. Diese Auskunft wird häufig im Zusammenhang mit Grundstückskäufen, Finanzierungsanfragen und Bauvorhaben benötigt.

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Aus­kunft über die Al­lein­sor­ge aus dem Sor­ge­re­gis­ter be­an­tra­gen

Mütter, die allein sorgeberechtigt sind, können eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Die Bescheinigung ist erforderlich, um die Alleinsorge z. B. bei der Anmeldung in Schulen, der Beantragung eines Ausweises oder der Kontoeröffnung für das Kind nachzuweisen. Die Auskunft wird ausschließlich der Mutter ausgestellt, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt und keine familiengerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht existiert.

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Be­son­de­re Ge­büh­ren­fest­set­zung bei Re­gen­was­ser­nut­zungs­an­la­ge für Brauch­was­ser be­an­tra­gen

Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke mit einer Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser, wie z. B. Toiletten, Waschmaschinen, wird in einem separaten Bescheid berechnet. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Dachfläche, von der die Regenwassernutzungsanlage gespeist wird. Der Antrag auf eine besondere Festsetzung ermöglicht es, die Schmutzwassergebühren individuell anzupassen.

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Er­stat­tung für nicht in die Ka­na­li­sa­ti­on ein­ge­lei­te­tes Frisch­was­ser be­an­tra­gen

Für die Einleitung von Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz fallen Gebühren an. Wenn nachweislich Frischwasser nicht in die Kanalisation gelangt, können Sie eine Erstattung beantragen. Wichtig: Der Nachweis erfolgt durch einen geeichten, fest installierten Außenwasserzähler. Nur durch einen Fachbetrieb eingebaute Zähler, die den eichrechtlichen Vorgaben entsprechen (Zählerwechsel/Nacheichung alle sechs Jahre), werden anerkannt. Mobile Aufsatz- oder Aufschraubzähler sind nicht zulässig.

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Pass­bil­der er­stel­len

Im Bürgerservice können Sie Passbilder für Ausweisdokumente wie Reisepässe oder Personalausweise und für den Umtausch Ihres Führerscheins digital anfertigen lassen. Die Fotos erfüllen die Anforderungen an ein biometrisches Passbild. Die Aufnahme dauert nur wenige Minuten und die Bilder können sofort für Ihren Antrag verwendet werden. Wichtig: Auf Grund der Anforderungen des Passbildautomaten (Blickrichtung, still halten, etc.), wird bei Säuglingen und jüngeren Kleinkindern die Erstellung…

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Ge­fun­de­nen Ge­gen­stand im Fund­bü­ro ab­ge­ben

Sollten Sie etwas gefunden haben, hilft Ihnen das Fundbüro weiter. Sie können gefundene Gegenstände mit einem Wert von über 10 Euro im Fundbüro abgeben. Verlorene Gegenstände werden dort sicher verwahrt und nach sechs Monaten kann der Finder den Besitz übernehmen, falls kein Eigentümer ermittelt werden kann. Sollte ein Hinweis auf den Eigentümer vorliegen, z.B. bei Personaldokumenten, setzt sich das Fundbüro mit diesem in Verbindung.

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Ge­fun­de­nen Ge­gen­stand im Fund­bü­ro ab­ho­len

Sie haben ein Fundstück im Fundbüro abgegeben und hinterlegt, welches Sie erwerben möchten? Sollte der Eigentümer nicht ermittelt werden können, werden Sie per Post darüber benachrichtigt. Das Fundstück können Sie daraufhin im Fundbüro abholen.

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Un­ter­schrif­ten­be­glau­bi­gung er­stel­len

Bei der Unterschriftenbeglaubigung wird Ihre Unterschrift bestätigt. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie Dokumente einreichen müssen, bei denen die Echtheit der Unterschrift nachgewiesen werden muss. Durch den Bürgerservice dürfen nur Unterschriften auf Dokumenten beglaubigt werden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Es dürfen keine Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen oder Testamenten beglaubigt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei einem Notar. …

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Ver­lust des Per­so­nal­aus­wei­ses / Rei­se­pas­ses mel­den

Der Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich gemeldet werden. Dies ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Verlustanzeige ist persönlich im Bürgerservice vorzunehmen. Die Weiterleitung an die örtliche Polizeidienststelle erfolgt automatisch. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Steu­e­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer-Be­schei­ni­gung be­an­tra­gen

Die Steueridentifikationsnummer dient der eindeutigen Identifikation von Personen im deutschen Steuersystem. Seit August 2008 erhält jede Person eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Für neugeborene Kinder wird die Steuer-ID ca. 1 - 2 Wochen nach Geburt mitgeteilt. Personen, die erstmalig aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Steuer-ID nach ca. 2 - 3 Wochen. …

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