Haus­halts­plan­ent­wurf 2024/2025

Das sich in den Landesgremien im Beratungsgang befindliche 3. NKF Weiterentwicklungsgesetz vom 06.12.2023 unterscheidet sich hinsichtlich der Kriterien zur verpflichtenden Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wesentlich vom Referentenentwurf vom 08.11.2023. Der im Referentenentwurf gestrichene § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO ist nun vollumfänglich (wieder) aufgenommen worden und gilt als Maßgabe für die verpflichtende Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten, wenn innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren (auch in der Mittelfristigen Finanzplanung) geplant ist, 5% der allgemeinen Rücklage zu verzehren. Die Wiederaufnahme dieser Regelung erschwert es den Kommunen in NRW und auch der Stadt Bad Salzuflen, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen. Unter Abwägung der derzeitigen haushalterischen Entwicklungen und möglicher finanzieller Risiken in den kommenden Haushaltsjahren ist im derzeitigen Beratungsverfahren vorgesehen, dass der derzeitig am 06.12.2023 eingebrachte Entwurf des Haushaltes 2024 nun in einen Doppelhaushalt 2024/2025 abgeändert bzw. ergänzt werden soll.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind aus den unten stehenden Anlagen ersichtlich. Für das Finanzplanjahr 2028 sind im Wesentlichen die Ansätze des Finanzplanjahres 2027 übernommen worden.

Im Beratungsverfahren können weitere Vorschläge und Diskussionen aus den Fachausschüssen ab 25.01.2024, mögliche politische Haushaltskonsolidierungsvorschläge, Fraktionsanträge usw. sowie mögliche Änderungsvorschläge der Verwaltung erfolgen.

Die zusammenfassende Behandlung aller Änderungen des Haushaltes für 2024 und 2025 ist im Hauptausschuss am 14.02.2024 vorgesehen und die abschließende Beschlussfassung im Rat am 21.02.2024.

Haushaltsplanentwurf 2024 aktualisiert auf Doppelhaushalt 2024/2025

  1. Haushaltsplanentwurf  2024

  2. Präsentation vom 19.01.2024 zum Haushalt und Haushaltskonsolidierung

  3. Ergänzender Aufstellungs-/Bestätigungsvermerk vom 29.01.2024

  4. Kurze Übersicht über finanzielle Aktualisierungen gegenüber dem eingebrachten Entwurf vom 06.12.2023

  5. Aktualisierter Gesamtergebnisplan 2024/2025 vom 29.01.2024

  6. Aktualisierter Gesamtfinanzplan 2024/2025 vom 29.01.2024