Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?
Der Wahlvorstand übt unter anderem folgende Aufgaben aus:
- Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,
- Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,
- Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
- Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers/einer Wählerin,
- Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
- Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.