Wel­che Auf­ga­ben übt ein Wahl­vor­stand aus?

Der Wahlvorstand übt unter anderem folgende Aufgaben aus:

  •     Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,
  •     Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,
  •     Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  •     Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers/einer Wählerin,
  •     Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
  •     Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,
  •     Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.