Ha­be ich be­son­de­re Pflich­ten?

Es wird Neutralität erwartet. Eigentlich selbstverständlich: Sie sollen das Wahlehrenamt unparteiisch wahrnehmen. Es darf mit Recht erwartet werden, dass die Wahl ohne jede Beeinflussung stattfindet - weder durch Worte noch durch das sichtbare Tragen irgendeines Zeichens, das auf eine politische Einstellung hinweist (z. B. Nadel oder Plakette). Es versteht sich ferner von selbst, dass Ihr äußeres Erscheinungsbild als Wahlhelferin oder Wahlhelfer der Würde des Wahlehrenamtes entsprechen soll.

Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen. Das gilt insbesondere über die persönlichen Daten der Wählerinnen und Wähler, die Ihnen als Wahlvorstand bekannt werden und über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Wählerinnen oder Wähler könnten Sie bitten, bei der Stimmabgabe behilflich zu sein. Geheimhaltung ist auch hier oberstes Gebot. Zur Verschwiegenheitspflicht gehört ebenfalls, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Achten Sie darauf, dass Sie in Anwesenheit anderer Personen keine persönlichen Daten offenbaren.