
Informationen zur Fernwärmesatzung und zum Anschluss- und Benutzungszwang des Fernwärmenetzes
Satzung gilt ab 11. Oktober 2023Der Klimawandel kann als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Zeit betrachtet werden. Um den Klimawandel zu begrenzen, hat die Bundesregierung eine weitere Reduktion der Emissionen bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität bis 2045 beschlossen.
Die Stadt Bad Salzuflen verpflichtet sich mit dem Querschnittsziel CO2-Neutralität bis 2030 diesem Ziel gerecht zu werden.
Der Einsatz umweltfreundlicher Fernwärme ist dazu ein wichtiger Baustein. In einer Fernwärmesatzung wurden dazu Gebiete festgelegt, wo vorrangig eine Beheizung der Gebäude mit Fernwärme vorgesehen ist.
- Wenn eine Heizung in den betroffenen Straßen und Quartieren umfassend repariert oder ausgetauscht werden muss, ist sie künftig durch ein Fernwärmeheizsystem zu ersetzen.
- Die Stadt betont, dass in dicht bebauten Gebieten durch den Ausbau der Fernwärmeversorgung der Ausstoß von Treibhausgas zügig reduzierbar ist. Dazu könnten Kommunen gemäß Paragraf 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch eine Satzung für Grundstücke in ihrem Gebiet den Anschluss an Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme vorschreiben – es besteht dann Anschluss und Benutzungszwang.
- Einzige Bedingung: Es muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen. Dieses ist laut Stadt im Fall der Fernwärmesatzung gegeben, weil sie den Klimaschutz fördert.
Die Fernwärmesatzung finden Sie hier (PDF-Download).
Die Übersichtskarte über alle Satzungsgebiete finden Sie hier: Übersichtskarte Fernwärmesatzung (PDF-Download). Hier gelangen Sie zu den Detailkarten der einzelnen Versorgungsgebiete mit Darstellung des aktuellen Leitungsnetzes: Detailkarten Fernwärmesatzung (PDF-Download).
Anträge für den Anschluss an das Fernwärmenetz sind bei den Stadtwerken Bad Salzuflen zu stellen.