Die Stadtbücherei bleibt am Samstag, 13. September 2025, wegen der Abschlussfeier des SommerLeseClubs geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Wenn Sie als Staatsangehörige:r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder als Staatsangehörige:r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz eine gewerbliche Tätigkeit, deren Aufnahme oder Ausübung nach deutschem Recht einen Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis voraussetzt und zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle zwölf Monate nach der erstmaligen Anzeige bei der zuständigen Stelle wiederholt anzuzeigen.
Reglementiert sind alle Dienstleistungen, für die Sie zur rechtmäßigen Ausübung in Deutschland eine behördliche Erlaubnis oder einen Sachkunde- bzw. Unterrichtsnachweis benötigen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Arbeitnehmende, sofern auch für diese ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorgeschrieben sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
Die antragstellende Person ist Staatsangehörige:r eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den EWR.
2. Vorübergehend und gelegentliche Dienstleistungserbringung
Die gewerbliche Tätigkeit wird in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt, also nicht auf Dauer.
3. Rechtmäßige Niederlassung im EU/EWR Herkunftsstaat
Die antragstellende Person ist zur Ausübung des Gewerbes in ihrem EU-/EWR-Herkunftsstaat rechtmäßig niedergelassen und wird in Deutschland ohne Niederlassung grenzüberschreitend tätig.
4. Selbstständige gewerbliche Tätigkeit oder Arbeitnehmende
Im Rahmen einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit, die in Deutschland reglementiert ist.
Als Arbeitnehmende:r, sofern für die Tätigkeit auch ein Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis benötigt wird.
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
1. gültiges Ausweisdokument
§ 13a Absatz 6 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Die Stadtbücherei bleibt am Samstag, 13. September 2025, wegen der Abschlussfeier des SommerLeseClubs geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.