Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Details
Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.
Online-Dienste
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Personalausweis
oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde
für den/die Antragsteller/in, sofern der Antragsteller
eine natürliche Person ist, ansonsten für alle nach
Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten
Personen (z. B. Geschäftsführer,
Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die
Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
für den/die Antragsteller/in
Sofern der Antragsteller eine juristische Person ist,
sind diese Unterlagen zusätzlich für alle nach
Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten
Personen (z. B. Geschäftsführer,
Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die
Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter) einzureichen.
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beim
Einwohnermeldeamt des Wohnortes zu beantragen.
Bitte geben Sie an, dass die Unterlagen für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt werden:
Stadt Bad Salzuflen – Fachdienst Ordnungswesen – Rudolph-Brandes-Allee 19 – 32105 Bad Salzuflen Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 33c GewO - Aufstellererlaubnis
Es dauert nach der Beantragung ca. 2 - 3 Wochen, bis die Unterlagen bei der Stadt Bad Salzuflen eingehen.
- Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
für den/die Antragsteller/in
Sofern der Antragsteller eine juristische Person ist,
sind diese Unterlagen zusätzlich für alle nach
Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten
Personen (z. B. Geschäftsführer,
Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die
Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter) einzureichen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu
beantragen bei dem für Sie zuständigen
Finanzamt.
- Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Bad Salzuflen als wohnhaft gemeldet sind:
Amtsgericht Detmold – Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO).
Diese Bescheinigung nur über das Internet erhältlich: www.vollstreckungsportal.de
Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte schriftlich:
An den
Direktor des Amtsgerichts Hagen
als Leiter des Zentralen Vollstreckungsgerichts
Nordrhein-Westfalen
Hagener Straße 145
58099 Hagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis
sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
- Handels-/Vereinsregisterauszug
sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist:
Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs
- Nachweis der Industrie- und Handelskammer
Durch Bescheinigung einer IHK ist nachzuweisen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes
notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind.
- Sozialkonzept
Nachweis eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit
welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
- Kopie einer/mehrerer Gewerbeanzeigen (Gewerbeanmeldung und/oder Gewerbeummeldung(en))
als Nachweis, dass die Tätigkeit „Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“ nach § 14 Gewerbeordnung angezeigt worden und nach § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung durch das vor Ort zuständige Gewerbeamt der Hauptniederlassung bescheinigt worden ist.