Schaustellung von Personen

Details

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen wie beispielsweise Striptease oder Tabledance durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Auch wenn Sie Ihre Geschäftsräume für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.

Sie gilt generell nur für den genannten Raum und den Antragsteller persönlich.

Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Es wird nicht auf öffentliche Veranstaltungen abgestellt, so dass auch Darbietungen vor nur einem Zuschauer, die erlaubnispflichtig sind, erfasst werden.

In der Regel wird die Erlaubnis zur Schaustellung von Personen unbefristet erteilt. Sie kann jedoch auch befristet erteilt werden. Möchten Sie eine Verlängerung beantragen, so gelten für dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen (auch nachträglich) verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.

Hinweise

Die Erlaubnis ist unabhängig von einer ggf. ansonsten noch erforderlichen Gaststättenerlaubnis.

Der Verstoß gegen die Erlaubnispflicht und die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden; eine beharrliche Wiederholung des Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht kann als Vergehen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Fristen

Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin oder der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:

  • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
  • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag

der die Art der beabsichtigten Darbietungen sowie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten konkret benennt.

-       Personalausweis

oder Nationalpass mit aktueller Meldebescheinigung

-       Gaststättenrechtliche Betriebserlaubnis

sofern es sich bei dem Veranstaltungsort um eine Gaststätte handelt.

-       Unterlagen des Objektes

Grundrisszeichnung beziehungsweise Lageplan aller Betriebsräume

-       baurechtliche Nutzungsberechtigung

Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort. Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung über die baurechtlichen Voraussetzungen bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Bad Salzuflen

 

-       Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde

für den/die Antragsteller/in, sofern der Antragsteller

eine natürliche Person ist, ansonsten für alle nach

Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten

Personen (z. B. Geschäftsführer,

Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die

Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter)

-       Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde

 

für den/die Antragsteller/in

Sofern der Antragsteller eine juristische Person ist,

sind diese Unterlagen zusätzlich für alle nach

Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten

Personen (z. B. Geschäftsführer,

Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die

Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter) einzureichen.

 

Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beim

Einwohnermeldeamt des Wohnortes zu beantragen.

 

Bitte geben Sie an, dass die Unterlagen für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt werden:

Stadt Bad Salzuflen – Fachdienst Ordnungswesen – Rudolph-Brandes-Allee 19 – 32105 Bad Salzuflen Verwendungszweck: Erlaubnis nach § 33a GewO

Es dauert nach der Beantragung ca. 2 - 3 Wochen, bis die Unterlagen bei der Stadt Bad Salzuflen eingehen.

-       Ausländische Staatsangehörige,

mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.

- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

für den/die Antragsteller/in

Sofern der Antragsteller eine juristische Person ist,

sind diese Unterlagen zusätzlich für alle nach

Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten

Personen (z. B. Geschäftsführer,

Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die

Geschäftsführung Einfluss nehmende Personen (z.B. Gesellschafter) einzureichen.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu

beantragen bei dem für Sie zuständigen

Finanzamt.

-       Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 und Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts

derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Bad Salzuflen als wohnhaft gemeldet sind:

Amtsgericht Detmold – Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold

-       Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis für den Zeitraum ab 1. Januar 2013

über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO).
Diese Bescheinigung nur über das Internet erhältlich: www.vollstreckungsportal.de
Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte schriftlich:

An den
Direktor des Amtsgerichts Hagen
als Leiter des Zentralen Vollstreckungsgerichts
Nordrhein-Westfalen
Hagener Straße 145
58099 Hagen

 

-       Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis

sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:

 

-       Handels-/Vereinsregisterauszug

sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist:
Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs

Rechtsgrundlagen

§ 33a Gewerbeordnung

§ 49 Gewerbeordnung