Ordnungsbehördliche Bestattung
Details
Eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt in den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind oder bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht rechtzeitig ermittelt werden können. Die Ordnungsbehörde veranlasst die Bestattung auch, wenn die Angehörigen sich weigern die Bestattung zu beauftragen oder die Bestattungskosten zu übernehmen.
Unter Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer Bestattung zugeführt wird.
Die Weigerung seiner Bestattungspflicht nachzukommen, z.B. durch familiäre Konflikte als auch das nicht rechtzeitige Veranlassen der Bestattung, entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. Kostentragungspflicht.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW