Unterbringung psychisch kranker Personen (PsychKG)
Details
Die Ordnungsbehörde führt die (sofortige) Unterbringung psychisch erkrankter Personen dann durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, welches die Krankheit und die Gefahrenlage in Form einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung eindeutig darlegt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).