Ladenöffnungszeiten & Sonn- und Feiertagsöffnung
Details
Öffnungszeiten an Werktagen (Montag bis Samstag)
Nach § 4 LÖG NRW dürfen Geschäfte an Werktagen, also montags bis samstags, ohne zeitliche Begrenzung öffnen.
Am 24. Dezember dürfen Geschäfte bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn der 24. Dezember ein Werktag ist.
Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben.
Von diesem Verbot sind Blumenläden, Zeitungskioske und Bäckereien bzw. Konditoreien ausgenommen. Diese dürfen Sonntags für maximal 5 Stunden öffnen und müssen lediglich am 2. Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag komplett geschlossen bleiben.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind durch Ordnungsbehördliche Verordnung festgelegt und durch den Rat der Stadt Bad Salzuflen zugelassen.
Ausnahmen von Verboten an stillen Feiertagen (Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und der Volkstrauertag), über die die Bezirksregierung Detmold entscheidet, sind möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis zur Durchführung der Veranstaltung vorliegt und damit keine erhebliche Beeinträchtigung des besonderen Schutzes der stillen Sonn- und Feiertage verbunden ist.
Zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen ist der Kreis Lippe.