Baumfällung beantragen
Details
In Bad Salzuflen gilt die Baumerhaltungsrichtlinie, die den Schutz von Bäumen mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr (gemessen in 1 m Höhe) regelt. Bevor Sie einen solchen Baum fällen, müssen Sie dies formlos anzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an baumfaellungen@bad-salzuflen.de unter Angabe des Fällgrundes. Bitte warten Sie mit der Fällung, bis Sie eine Rückmeldung erhalten haben, da die Übereinstimmung mit anderen Rechtsgebieten des Baumschutzes geprüft wird.
Hinweise
Beachten Sie die gesetzlichen Schnittzeitverbote vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zum Baumschutz können Sie sich an das Umweltzentrum Heerser Mühle wenden.
Begriffe im Kontext
Baumfällungen, Baumschutz,