Baumfällung beantragen

Details

In Bad Salzuflen gilt die Baumerhaltungsrichtlinie, die den Schutz von Bäumen mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr (gemessen in 1 m Höhe) regelt. Bevor Sie einen solchen Baum fällen, müssen Sie dies formlos anzeigen. Die Anzeige erfolgt per E-Mail an baumfaellungen@bad-salzuflen.de unter Angabe des Fällgrundes. Bitte warten Sie mit der Fällung, bis Sie eine Rückmeldung erhalten haben, da die Übereinstimmung mit anderen Rechtsgebieten des Baumschutzes geprüft wird.

Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein.

Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. 27.06.2017

  1. Schutz von Bäumen als „Geschützten Landschaftsbestandteilen“

Bäume können von den Bundesländern durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen als sogenannte „Geschützte Landschaftsbestandteile“ geschützt werden (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes). Davon wird vor allem für bebaute Ortsteile Gebrauch gemacht.

Daneben können die Bundesländer auch Alleen unter Schutz stellen (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes).

Der konkrete Inhalt und das Verfahren richten sich ausschließlich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

  1. Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes

Es ist grundsätzlich verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes). Ausnahmen davon können beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gewährt werden.

Form und Verfahren der Antragstellung ergeben sich ebenfalls ausschließlich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Kosten

Die Anzeige ist kostenfrei.

Hinweise

Beachten Sie die gesetzlichen Schnittzeitverbote vom 1. März bis 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zum Baumschutz können Sie sich an das Umweltzentrum Heerser Mühle wenden.

Voraussetzungen

Die Anzeige ist erforderlich für die Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr (gemessen in 1 m Höhe).

Unterlagen

Für die Anzeige der Baumfällung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Begründung für die Fällung.

  • Standort des Baumes.

  • Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Senden Sie eine formlose E-Mail mit den erforderlichen Angaben an baumfaellungen@bad-salzuflen.de.

  2. Warten Sie auf die Rückmeldung der Stadt, die die Übereinstimmung mit anderen Rechtsgebieten des Baumschutzes prüft.

  3. Nach positiver Rückmeldung können Sie die Baumfällung durchführen. Beachten Sie die gesetzlichen Schnittzeitverbote vom 1. März bis 30. September.

Rechtsgrundlagen

  • Baumerhaltungsrichtlinie der Stadt Bad Salzuflen.

  • § 39 Bundesnaturschutzgesetz.

Weiterführende Informationen

Für eine kostenlose Beratung zum Baumschutz wenden Sie sich an:

Umweltzentrum Heerser Mühle
Heerser Mühle 1
32107 Bad Salzuflen
E-Mail: baumschutz@bad-salzuflen.de
Telefon: 05222 795959
Servicezeiten: Mo und Di 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr