Familienstand im Melderegister prüfen lassen
Details
Die Eintragung des aktuellen Familienstandes im Melderegister ist beispielsweise für einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt notwendig.
Darüber hinaus besteht auch die Verpflichtung eine im Ausland geschlossene Ehe im Bürgerservice anzuzeigen.
Je nach Herkunftsstaat gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Urkunden:
mehrsprachige "internationale" Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen
Urkunden mit einer Apostille nach dem Haager Apostille-Übereinkommen
Urkunden mit einer Legalisation
inhaltliche Urkundenüberprüfung (Grund: Aussetzung der Legalisation)
Welche Anforderungen an die Urkunden Ihres Herkunftsstaates gestellt werden, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen (siehe weiterführende Links).
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Es entstehen Ihnen (mit Ausnahme einer inhaltlichen Urkundenüberprüfung) für die Prüfung Ihres Familienstandes keine Kosten.
Hinweise
Alle von Ihnen einzureichenden Dokumente müssen im Original und mit einer deutschen Übersetzung vorliegen.
Fristen
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist zeitnah bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Voraussetzungen
Wohnsitz mindestens eines Ehegatten in Bad Salzuflen
Eheschließung im Ausland
Unterlagen
Identitätsdokumente beider Ehegatten (Heimatpässe oder übersetzte ID-Karten)
Geburtsurkunde beider Ehegatten
Heiratsurkunde
ggf. Familienregisterauszüge
ggf. Ehevertrag
ggf. gerichtliche Bestätigung der Eheschließung
ggf. Nachweise zu Vorehen (Scheidungsurteil)
Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Die Übersetzungen sollten von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer ausgestellt worden sein.
Da die erforderlichen Dokumente stark vom Einzelfall abhängig sind, werden unter Umständen weitere Dokumente zur Prüfung benötigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall und der Beteiligung deutscher Auslandsvertretungen abhängig und beträgt zwischen zwei Wochen und zehn Monaten.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.
Reichen Sie die vorhandenen Dokumente zu Ihrem neuen Familienstand ein.
Die Dokumente werden auf Vollständigkeit geprüft.
Gegebenenfalls erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die noch fehlenden Angaben / Dokumente.
Die Eheschließung wird auf Form und Inhalt überprüft.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Meldebescheinigung, wenn Ihre Eheschließung im Melderegister eingetragen wurde oder Sie werden schriftlich über die Gründe informiert, wenn keine Eintragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlagen
§ 3 Bundesmeldegesetz (BMG)