Familienstand im Melderegister prüfen lassen

Details

Die Eintragung des aktuellen Familienstandes im Melderegister ist beispielsweise für einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt notwendig.

Darüber hinaus besteht auch die Verpflichtung eine im Ausland geschlossene Ehe im Bürgerservice anzuzeigen.

Je nach Herkunftsstaat gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Urkunden:

  • mehrsprachige "internationale" Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen

  • Urkunden mit einer Apostille nach dem Haager Apostille-Übereinkommen

  • Urkunden mit einer Legalisation

  • inhaltliche Urkundenüberprüfung (Grund: Aussetzung der Legalisation)

Welche Anforderungen an die Urkunden Ihres Herkunftsstaates gestellt werden, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen (siehe weiterführende Links).

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

Es entstehen Ihnen (mit Ausnahme einer inhaltlichen Urkundenüberprüfung) für die Prüfung Ihres Familienstandes keine Kosten.

Hinweise

Alle von Ihnen einzureichenden Dokumente müssen im Original und mit einer deutschen Übersetzung vorliegen.

Fristen

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist zeitnah bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz mindestens eines Ehegatten in Bad Salzuflen

  • Eheschließung im Ausland

Unterlagen

  • Identitätsdokumente beider Ehegatten (Heimatpässe oder übersetzte ID-Karten)

  • Geburtsurkunde beider Ehegatten

  • Heiratsurkunde

  • ggf. Familienregisterauszüge

  • ggf. Ehevertrag

  • ggf. gerichtliche Bestätigung der Eheschließung

  • ggf. Nachweise zu Vorehen (Scheidungsurteil)

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Die Übersetzungen sollten von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer ausgestellt worden sein.

Da die erforderlichen Dokumente stark vom Einzelfall abhängig sind, werden unter Umständen weitere Dokumente zur Prüfung benötigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall und der Beteiligung deutscher Auslandsvertretungen abhängig und beträgt zwischen zwei Wochen und zehn Monaten.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice.

  2. Reichen Sie die vorhandenen Dokumente zu Ihrem neuen Familienstand ein.

  3. Die Dokumente werden auf Vollständigkeit geprüft.

  4. Gegebenenfalls erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die noch fehlenden Angaben / Dokumente.

  5. Die Eheschließung wird auf Form und Inhalt überprüft.

  6. Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Meldebescheinigung, wenn Ihre Eheschließung im Melderegister eingetragen wurde oder Sie werden schriftlich über die Gründe informiert, wenn keine Eintragung erfolgen kann.

Rechtsgrundlagen

§ 3 Bundesmeldegesetz (BMG)