Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beantragen

Details

Deutsche, die im Ausland die Ehe geschlossen haben, können auf Antrag die Ehe im deutschen Eheregister eintragen lassen. Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland die Ehe vor einer Regierung eines Staates (z. B. im Konsulat) geschlossen haben, dem einer von beiden angehört, können auf Antrag ebenfalls die Ehe im deutschen Eheregister eintragen lassen.

Die Beurkundung wird von dem deutschen Standesamt vorgenommen, wo die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Ehegatten

  • Sind beide Ehegatten bereits verstorben, deren Eltern und Kinder

Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Nachbeurkundung digital oder per Post zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Der Antrag kann auch über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und so an das Standesamt Bad Salzuflen weitergeleitet werden.

Begriffe im Kontext

Nachbeurkundung der Eheschließung, Ehe im Ausland, Registrierung, deutsche Eheurkunde