Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen

Details

Deutsche, die im Ausland geboren sind, können ihre Geburt auf Antrag ins deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Die Beurkundung wird von dem Standesamt vorgenommen, wo die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die im Ausland geborene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, wo die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die Person auch keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Eltern des Kindes,

  • das Kind,

  • der Ehegatte/die Ehegattin oder Lebenspartner*in des Kindes sowie

  • Kinder des Kindes.

Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Nachbeurkundung digital oder per Post zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Der Antrag kann auch über die deutsche Auslandsvertretung gestellt und so an das Standesamt Bad Salzuflen weitergeleitet werden.

Begriffe im Kontext

Nachbeurkundung, Geburt, Geburt im Ausland, Auslandsgeburt, deutsche Geburtsurkunde, Registrierung