Sterbeurkunde beantragen
Details
Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formaten erhalten:
DIN A4
DIN A5
Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)
Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister mit Hinweisteil
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.
Kosten
10,00 Euro für die erste Urkunde
5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang
Gebührenfrei für Urkunden für Rentenzwecke
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.Hinweise
Sie haben die Möglichkeit die Urkunde(n) digital oder per Post zu beantragen. Bitte fügen Sie dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen ab 16 Jahren:
Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person,
Lebenspartner*in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der verstorbenen Person,
direkte Vorfahren und Nachkommen der verstorbenen Personen in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Enkelkinder),
Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen,
andere Personen (z. B. Tanten oder Onkel) können eine Urkunde nur bei glaubhaftem Nachweis eines rechtlichen Interesses beantragen (z. B. Schreiben des Nachlassgerichts).
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie:
Einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Bei Beantragung oder Abholung durch eine*n Vertreter*in:
Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) der berechtigten Person,
einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) des Vertreters/ der Vertreterin
Bei Geschwistern:
Einen Nachweis des berechtigten Interesses
Für andere Personen oder Institutionen:
Einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses (z. B. Schreiben vom Nachlassgericht, Grundbucheintrag etc.)
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 1–2 Wochen.
2 bis 5 TageVerfahrensablauf
Beantragen Sie die Urkunde(n) mit den erforderlichen Nachweisen digital oder per Post.
Nach Bearbeitung meldet sich ein*e der Mitarbeiter*innen bei Ihnen zur Vereinbarung eines Abholtermins oder Sie erhalten die gewünschte(n) Urkunde(n) samt Rechnung per Post.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Rechtsgrundlagen
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden richtet sich nach den §§ 62 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht