Verlust des Personalausweises / Reisepasses melden

Details

Der Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich gemeldet werden. Dies ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Verlustanzeige ist persönlich im Bürgerservice vorzunehmen. Die Weiterleitung an die örtliche Polizeidienststelle erfolgt automatisch.

Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

Kosten

  • Verlustanzeige im Bürgerservice: kostenlos

  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (optional): 10,00 €

Hinweise

Melden Sie den Verlust sofort, um Missbrauch zu verhindern.

Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Dies ist vorab bei der telefonischen Sperrhotline 116 116 oder im Bürgerservice möglich.

Fristen

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Verfahrensablauf

  1. Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice und melden Sie den Verlust.

  2. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein, falls Sie ein Ersatzdokument beantragen möchten.

  3. Falls erforderlich (z.B. wegen Diebstahl), wenden Sie sich zusätzlich an die Polizei.

  4. Sie erhalten eine schriftliche Verlustbescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Passgesetz

Weiterführende Informationen

Sollten Sie Ihr Ausweisdokument wiederfinden, so müssen Sie umgehend das Wiederauffinden im Bürgerservice anzeigen.