Verlust des Personalausweises / Reisepasses melden
Details
Der Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich gemeldet werden. Dies ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Verlustanzeige ist persönlich im Bürgerservice vorzunehmen. Die Weiterleitung an die örtliche Polizeidienststelle erfolgt automatisch.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
Verlustanzeige im Bürgerservice: kostenlos
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (optional): 10,00 €
Hinweise
Melden Sie den Verlust sofort, um Missbrauch zu verhindern.
Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Dies ist vorab bei der telefonischen Sperrhotline 116 116 oder im Bürgerservice möglich.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerservice und melden Sie den Verlust.
Reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein, falls Sie ein Ersatzdokument beantragen möchten.
Falls erforderlich (z.B. wegen Diebstahl), wenden Sie sich zusätzlich an die Polizei.
Sie erhalten eine schriftliche Verlustbescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Passgesetz
Weiterführende Informationen
Sollten Sie Ihr Ausweisdokument wiederfinden, so müssen Sie umgehend das Wiederauffinden im Bürgerservice anzeigen.