Unterschriftenbeglaubigung erstellen
Details
Bei der Unterschriftenbeglaubigung wird Ihre Unterschrift bestätigt. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie Dokumente einreichen müssen, bei denen die Echtheit der Unterschrift nachgewiesen werden muss. Durch den Bürgerservice dürfen nur Unterschriften auf Dokumenten beglaubigt werden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen.
Es dürfen keine Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen oder Testamenten beglaubigt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei einem Notar.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
2,00 Euro pro zu beglaubigende Unterschrift
Hinweise
Es dürfen keine Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen oder Testamenten beglaubigt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei einem Notar.
Die Beglaubigung erfolgt ausschließlich durch persönliches Erscheinen mit Identitätsdokument.
Voraussetzungen
persönliche Vorsprache
Unterlagen
Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Identitätsdokument (Heimatpass, Personalausweis oder Reisepass)
Bearbeitungsdauer
Die Unterschrift wird sofort im Termin beglaubigt.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerservice
Nehmen Sie den Termin persönlich mit den erforderlichen Unterlagen wahr.
Ihre Unterschrift wird im Beisein eines Mitarbeitenden geleistet und beglaubigt.
Die beglaubigte Unterschrift erhalten Sie direkt im Termin.
Rechtsgrundlagen
§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW