Erstattung für nicht in die Kanalisation eingeleitetes Frischwasser beantragen
Details
Für die Einleitung von Schmutzwasser in das öffentliche Kanalnetz fallen Gebühren an. Wenn nachweislich Frischwasser nicht in die Kanalisation gelangt, können Sie eine Erstattung beantragen.
Wichtig: Der Nachweis erfolgt durch einen geeichten, fest installierten Außenwasserzähler. Nur durch einen Fachbetrieb eingebaute Zähler, die den eichrechtlichen Vorgaben entsprechen (Zählerwechsel/Nacheichung alle sechs Jahre), werden anerkannt. Mobile Aufsatz- oder Aufschraubzähler sind nicht zulässig.
Hinweise
Die Zählerstände müssen am 31.12. eines Jahres selbstständig abgelesen werden.
Ein Antrag kann nur für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr gestellt werden. Er muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Abwassergebührenbescheides eingereicht werden.
Nach vorheriger Ankündigung sind stichprobenartige Kontrollen durch die Stadt möglich.