Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragen

Details

Mütter, die allein sorgeberechtigt sind, können eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Die Bescheinigung ist erforderlich, um die Alleinsorge z. B. bei der Anmeldung in Schulen, der Beantragung eines Ausweises oder der Kontoeröffnung für das Kind nachzuweisen. Die Auskunft wird ausschließlich der Mutter ausgestellt, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt und keine familiengerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht existiert.

Hinweise

Die schriftliche Auskunft gilt nur für Mütter, die nie mit dem Vater des Kindes verheiratet waren und keine Sorgeerklärung abgegeben haben.

  • Liegt eine Entscheidung des Familiengerichts zum Sorgerecht vor, ist diese als Nachweis zu verwenden.

  • Bitte beachten Sie, dass im Ausland abgegebene Sorgeerklärungen in Deutschland fortbestehen und keine Auskunft über die Alleinsorge ausgestellt werden kann.

  • Eine Auskunftssperre im Einwohnermelderegister schließt einen Online-Antrag aus. In diesem Fall ist eine telefonische Kontaktaufnahme notwendig.

Begriffe im Kontext

Negativbescheinigung, Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister, Sorgeregister, Alleinsorge, Alleine,