Anliegerbescheinigung beantragen
Details
Die Anliegerbescheinigung informiert Sie darüber, ob für ein Grundstück Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge derzeit bestehen oder zukünftig anfallen könnten. Diese Auskunft wird häufig im Zusammenhang mit Grundstückskäufen, Finanzierungsanfragen und Bauvorhaben benötigt.
Kosten
Die Ausstellung der Anliegerbescheinigung kostet 20,00 Euro.
Fristen
Die Anliegerbescheinigung kann jederzeit beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie können die Bescheinigung beantragen, wenn Sie Eigentümer*in des Grundstücks sind oder eine Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers vorlegen.
Unterlagen
Folgende Angaben und Unterlagen werden benötigt:
Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück des Grundstücks, für das die Anliegerbescheinigung beantragt wird.
Vollmacht oder Auftrag des Grundstückseigentümers*in, falls der Antragsteller*in nicht selbst Grundstückseigentümer*in ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie Ihre Anliegerbescheinigung online über das Antragsformular. Alternativ können Sie die Bescheinigung per Brief oder per E-Mail an Beitragswesen@bad-salzuflen.de anfordern.
2. Fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei (Angabe über die Lage des Grundstücks, ggf. Vollmacht oder Auftrag).
3. Wir bearbeiten Ihren Antrag und stellen die Bescheinigung aus.
4. Sie erhalten die Anliegerbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse per E-Mail oder per Post.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung für die Stadt Bad Salzuflen vom 12.12.2013.
Weiterführende Informationen
Der Erschließungsbeitrag deckt die Kosten der Stadt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen. 90 Prozent dieser Kosten werden auf die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten umgelegt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den tatsächlichen Kosten sowie der Größe und baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks.
Der Straßenausbaubeitrag wird erhoben für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von bereits vorhandenen Erschließungsanlagen. Für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2024 beschlossen wurden, besteht ein Beitragserhebungsverbot. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet der Stadt die Ausbaukosten, sodass für Sie als Grundstückseigentümer*in oder Erbbauberechtigte keine Beiträge anfallen.
Der Kanalanschlussbeitrag dient der Deckung der durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes. Er wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann. Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten.