Personalausweis beantragen
Details
Der Personalausweis ist ein wichtiges Dokument, um Ihre Identität nachzuweisen.
Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen. Der Personalausweis kann auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragt werden, wenn das Einverständnis aller im Haushalt lebenden Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegt.
Denken Sie daran: Eine persönliche Vorsprache ist verpflichtend, da Ihre Unterschrift und biometrische Daten erfasst werden.
Die Abholung kann durch die antragstellende Person oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen (Abholungsvollmacht – siehe Downloads).
Bei Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Der Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion. Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion erhalten Sie direkt beim Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – siehe weiterführende Links.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Hinweise
Gültigkeit:
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate