Sterbefall anmelden
Details
Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.
Anzeigepflichtig sind:
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
bei Sterbefällen in Alten- oder Pflegeheimen der Träger der Einrichtung.
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der gewünschten Sterbeurkunden:
10,00 Euro für die erste Sterbeurkunde
5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang
Gebührenfrei für Urkunden für Rentenzwecke oder die Krankenkasse
Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.
Hinweise
In der Regel kümmert sich das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Beurkundung des Sterbefalles.
Lassen Sie uns die für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlichen Unterlagen vorab digital zukommen.
Spätestens bei der Abholung müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Ohne einen zuvor vereinbarten Termin ist keine Abholung der Urkunden möglich.
Fristen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Voraussetzungen
Tod einer Person in Bad Salzuflen
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
Unterlagen
Die zur Beurkundung eines Sterbefalles erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der verstorbenen Person. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall:
Einen gültigen Identitätsnachweis der verstorbenen Person (Personalausweis oder Reisepass)
(Schriftliche) Sterbefallanzeige (auszufüllen und zu unterschreiben von der anzeigenden Person oder Einrichtung)
Todesbescheinigung (auszufüllen und zu unterschreiben vom Arzt/von der Ärzt*in)
Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- die Geburtsurkunde,
- einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
- die ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorlegen.
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen wenige Tage.
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren
Verfahrensablauf
Anzeige des Sterbefalles mit allen vorliegenden Dokumenten vorab digital
Durchsicht und Prüfung der Unterlagen durch ein*e der Mitarbeiter*innen
Ggf. Nachforderung weiterer Dokumente durch ein*e der Mitarbeiter*innen
Ggf. reichen Sie die noch fehlenden Dokumente nach
Ein*e der Mitarbeiter*innen beurkundet den Sterbefall
Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich nach Fertigstellung für einen Abholtermin bei Ihnen. Kommen Sie bitte nicht ohne Termin.
Sie kommen mit allen originalen Dokumenten zum Standesamt und erhalten die gewünschten Sterbeurkunden
Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.
Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.
Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.
Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.
Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.
Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Rechtsgrundlagen
Die Anmeldung und Beurkundung des Sterbefalles erfolgt auf Grundlage der §§ 28 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).
§ 28-31 PstG