Sterbefall anmelden
Details
Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.
Anzeigepflichtig sind:
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
bei Sterbefällen in Alten- oder Pflegeheimen der Träger der Einrichtung.
Hinweise
In der Regel kümmert sich das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Beurkundung des Sterbefalles.
Lassen Sie uns die für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlichen Unterlagen vorab digital zukommen.
Spätestens bei der Abholung müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Ohne einen zuvor vereinbarten Termin ist keine Abholung der Urkunden möglich.