Sterbefall anmelden

Details

Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut.

Anzeigepflichtig sind:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

  • bei Sterbefällen in Alten- oder Pflegeheimen der Träger der Einrichtung.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der gewünschten Sterbeurkunden:

  • 10,00 Euro für die erste Sterbeurkunde

  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde mit gleichem Bearbeitungsgang

  • Gebührenfrei für Urkunden für Rentenzwecke oder die Krankenkasse

Die Bezahlung per EC-Karte ist vor Ort möglich.

Hinweise

  • In der Regel kümmert sich das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Beurkundung des Sterbefalles.

  • Lassen Sie uns die für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlichen Unterlagen vorab digital zukommen.

  • Spätestens bei der Abholung müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden.

  • Bitte beachten Sie: Ohne einen zuvor vereinbarten Termin ist keine Abholung der Urkunden möglich.

Fristen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Tod einer Person in Bad Salzuflen

Unterlagen

Die zur Beurkundung eines Sterbefalles erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der verstorbenen Person. Für eine ausführliche Beratung können Sie ein*e der Mitarbeiter*innen telefonisch oder digital kontaktieren.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall:

  • Einen gültigen Identitätsnachweis der verstorbenen Person (Personalausweis oder Reisepass)

  • (Schriftliche) Sterbefallanzeige (auszufüllen und zu unterschreiben von der anzeigenden Person oder Einrichtung)

  • Todesbescheinigung (auszufüllen und zu unterschreiben vom Arzt/von der Ärzt*in)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ab Abgabe der Unterlagen wenige Tage.

Verfahrensablauf

  1. Anzeige des Sterbefalles mit allen vorliegenden Dokumenten vorab digital

  2. Durchsicht und Prüfung der Unterlagen durch ein*e der Mitarbeiter*innen

    • Ggf. Nachforderung weiterer Dokumente durch ein*e der Mitarbeiter*innen

    • Ggf. reichen Sie die noch fehlenden Dokumente nach

  3. Ein*e der Mitarbeiter*innen beurkundet den Sterbefall

  4. Ein*e der Mitarbeiter*innen meldet sich nach Fertigstellung für einen Abholtermin bei Ihnen. Kommen Sie bitte nicht ohne Termin.

  5. Sie kommen mit allen originalen Dokumenten zum Standesamt und erhalten die gewünschten Sterbeurkunden

Rechtsgrundlagen

Die Anmeldung und Beurkundung des Sterbefalles erfolgt auf Grundlage der §§ 28 ff. des Personenstandsgesetzes (PStG).

Weiterführende Informationen